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Arbeitsrecht

Achtung: Nach Zugang einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Kontaktieren Sie mich umgehend.

Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung kommt oft überraschend. Entscheidend ist die schnelle Reaktion: Die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage läuft ab Zugang der Kündigung. Ich prüfe Ihre Situation sofort und sage Ihnen klar, welche Chancen ein Vorgehen hat – und welche nicht.

Leistungen im Arbeitsrecht

  • Kündigungsschutzklage (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
  • Abmahnung: Ausstellung, Gegenwehr, Entfernung aus der Personalakte
  • Aufhebungsvertrag: Prüfung und Verhandlung (Sperrzeit-Risiko!)
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
  • Zeugnis-Auseinandersetzungen
  • Betriebliche Mitbestimmung

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