Arbeitsrecht
Achtung: Nach Zugang einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Kontaktieren Sie mich umgehend.
Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag
Eine Kündigung kommt oft überraschend. Entscheidend ist die schnelle Reaktion: Die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage läuft ab Zugang der Kündigung. Ich prüfe Ihre Situation sofort und sage Ihnen klar, welche Chancen ein Vorgehen hat – und welche nicht.
Leistungen im Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzklage (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
- Abmahnung: Ausstellung, Gegenwehr, Entfernung aus der Personalakte
- Aufhebungsvertrag: Prüfung und Verhandlung (Sperrzeit-Risiko!)
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Zeugnis-Auseinandersetzungen
- Betriebliche Mitbestimmung