Kriegswaffenkontrollrecht & Beratung für die Defence-Industrie
Rechtssicherheit in einem hochregulierten Umfeld
Defence-Unternehmen und Startups operieren in einem dichten Netz aus nationalem und europäischem Regulierungsrecht. Fehler im Bereich der Exportkontrolle oder des Kriegswaffenkontrollgesetzes können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Personen.
Ich berate Unternehmen in diesem Bereich seit Jahren – praxisnah, strategisch und mit dem Ziel, Rechtssicherheit im laufenden Betrieb herzustellen.
Beratungsschwerpunkte
- Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG): Genehmigungspflichten, Verbote, Strafbarkeitsrisiken für Verantwortliche
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und AWV: Exportkontrolle, Embargos, Genehmigungsverfahren
- EU Dual-Use-Verordnung (2021/821): Klassifizierung, Ausfuhrgenehmigungen, Catch-All-Klausel
- BAFA-Verfahren: Antragsbegleitung und -prüfung
- Compliance-Beratung für Startups im Defence-Bereich (Aufbau interner Compliance-Strukturen)
- Investitionskontrolle (AWG §§ 55 ff.)
- Strafverteidigung bei Verstößen gegen KWKG/AWG
Warum frühzeitige Beratung entscheidend ist
Startups im Defence-Bereich unterschätzen häufig, ab welchem Punkt Genehmigungspflichten einsetzen. Eine falsche Einschätzung der Klassifizierung nach KWKG oder der Dual-Use-Verordnung kann existenzbedrohende Folgen haben.
Ich empfehle, rechtliche Begleitung bereits in der Geschäftsmodellentwicklung einzuholen – bevor erste Produkte entwickelt oder Verträge abgeschlossen werden.
Online-Beratung für bundesweite und internationale Mandanten
Defence-Unternehmen sind selten ortsgebunden. Ich berate bundesweit per DSGVO-konformem Videocall – vertraulich, effizient und ohne Ortsgebundenheit.