Vorladung oder Durchsuchung? Sofort handeln:

Strafrecht & Strafverteidigung

Wenn Sie eine Vorladung erhalten oder eine Durchsuchung/Festnahme stattgefunden hat: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und rufen Sie sofort an. +49 (0) 591 / 966 52 98

Erfahrene Verteidigung – von der Vorladung bis zur Revision

Über 20 Jahre Prozesserfahrung vor deutschen Gerichten bilden die Basis meiner Strafverteidigung. Ich kenne die Verfahrensabläufe, die strategischen Möglichkeiten und – was mindestens ebenso wichtig ist – die Grenzen des Machbaren. Meine Mandanten erhalten eine ehrliche Einschätzung ihrer Situation, keine falschen Versprechen.

Meine Leistungen im Strafrecht

  • Verteidigung bei Vorladungen als Beschuldigter
  • Vertretung in Ermittlungsverfahren (Akteneinsicht, Stellungnahmen)
  • Hauptverhandlung vor Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht
  • Revisionsverfahren
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelrecht (BtMG)
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Waffenstrafrecht (WaffG, KWKG)

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Sofortmaßnahmen bei einer Durchsuchung

Lassen Sie die Beamten eintreten – körperlicher Widerstand ist strafbar. Beobachten Sie das Geschehen ruhig. Geben Sie keine Erklärungen oder Aussagen ab. Notieren Sie Namen und Dienstnummern. Rufen Sie sofort nach Abschluss der Durchsuchung Ihren Anwalt an: +49 (0) 591 / 966 52 98.

Strafverteidigung online – bundesweit

Mandanten außerhalb von Lingen können alle Beratungsleistungen per DSGVO-konformem Videocall in Anspruch nehmen – Aktenbesprechung, Strategiegespräch, Informationen zum Verfahrensstand.

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